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Energieausweis & Energiepass |
Online Informationen zur Gesetz Pflicht |
Ein Energiebedarfsausweis ist bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden gemäß Energiesparverordnung (EnEV 2009)
auszustellen. Dieser Energieausweis/Energiepass ist quasi ein Dokument, welches öffentliche bzw. private Gebäude
auf Ihren Energieverbrauch bewertet.
Ein Besitzer von vor 1965 errichteten Gebäuden hat einem Käufer oder Mieter ab dem 01.07.2008 einen Energieausweis vorzulegen.
Für später gebaute Gebäude gilt dies ab 01.01.2009. Wichtig zu wissen ist, dass bei Verkauf oder Neuvermietung
ohne einen vollständig zulässigen Nachweis ein Bußgeld bis zu 15000 Euro droht.
Sinn dieser Verordnung ist, dass eine Möglichkeit geschaffen wird, um einen Vergleich am Immobilienmarkt herzustellen,
welcher es ermöglicht über die regionalen Grenzen heraus Transparenz zu schaffen. Jeder Käufer oder Mieter kann sich
umfassend über das Objekt der Begierde informieren, wieviel Energie, egal ob Strom, Gas, Wärme, verloren geht. Es sollen
quasi Schwachstellen offen gelegt werden, welche die Isolierung/Dämmung mit sich bringt. Das Ergebnis diese Offenlegung
spiegelt sich in der "Energieeffizenzklasse" wieder.
Lassen Sie sich als Immobilienbesitzer daher einen Energieausweis erstellen, bevor Strafen folgen. Bei der deutschen
Energieagentur (dea) können Sie sich informieren, wobei von dieser Agentur qualifizierte und zugelassene Prüfer ihr Gebäude
untersucht wird. Diese Untersuchung findet mittels thermografischer Messungen statt und legt die Schwachstellen oder auch
Stärken des Gebäudes offen.
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